Verbindliche Anmeldung zur Schulbetreuung

Allgemeiner Hinweis:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Eingang der Anmeldung keine Zusage eines Platzes in unserer Schulbetreuung bedeutet. Sie erhalten vorerst eine Eingangsbestätigung der Anmeldung.

Hinweis:
Die jeweiligen Betreuungsverträge werden mit den Malteser Werken gGmbH für die jeweilige Betreuungsform geschlossen. Aufgrund der Aufnahmebestätigung seitens der Schule für die Kinder der ersten Klassen erfolgt die Zusage zum Betreuungsplatz/ Zusendung der Vertragsunterlagen nach Zusage der Aufnahme an die Schule.

  • Bitte senden Sie den Betreuungsvertrag postalisch bis zum 30.06. eines Jahres zurück
  • Spätere Rückgaben können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen und die fehlende Rückgabe als Absage des Betreuungsplatzes gewertet wird.

Sollten Sie Ihr Kind zur Schulbetreuung angemeldet haben, aber keinen Bedarf an einem Betreuungsplatz bis zum Schuljahresbeginn mehr haben, so erhalten Sie die Möglichkeit, von der Anmeldung zurückzutreten. Wir bitten Sie dieses uns schriftlich oder per Mail mitzuteilen. Im Allgemeinen sind Änderungen schriftlich oder per E-Mail an die angegebene Adresse mitzuteilen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Knickmeier-Soudani
(Koordinatorin/OGS-OGRS)

Leopold-Hoesch-Straße 10
52511 Geilenkirchen
Telefon + Fax: 02451 959 242
Mobil: 01578 2670055
oggs.geilenkirchen(at)malteser(dot)org

 

Hinweis zum Datenschutz:

Ihre Angaben dienen ausschließlich zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder  in die Betreuung 8-13 bzw. OGS bzw. OGRS und werden ausschließlich für die Registrierung zur Aufnahme in der entsprechenden Betreuungsform an der gewünschten Schule und der  Zusendung der Vertragsunterlagen verwendet.

Verbindliche Anmeldung zur Betreuung nach Unterricht Ende an Ihrer Schule (OGS oder 8-13 Uhr)

Elternbeitrag 8-13 Uhr Betreuung
(Unterricht Ende bis einschließlich 6. Unterrichtstunde): 40,00€/ Monat pro Kind; keine Reduzierung für Geschwisterkinder

Elternbeitrag in der OGS:
einkommensorientiert; siehe OGS-Satzung der Stadt Geilenkirchen: Link
Geschwister: beitragsfrei

Beitragseinzug erfolgt über den Schulträger der Stadt Geilenkirchen
Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides einer Sozialbehörde bei der Stadt Geilenkirchen, sind Bezieher von Sozialleistungen von der Beitragspflicht befreit.

Zuzüglich Mittagessen: voraussichtlich OGGS: 3,75€/ (OGRS: 4,00€) pro Mahlzeit.
Beitragseinzug erfolgt über die Malteser Werke gGmbH.
Nach Vorlage von Bildung-und Teilhabegutscheinen entstehen keine Kosten für das Mittagessen.